Geschichte der Osteopathie

Die Prinzipien der Osteopathie wurden im 19. Jahrhundert von dem amerikanischen Arzt Andrew Taylor Still nach intensiver Forschung entwickelt. Ihr Ansatz ist ein ganzheitliches Körperverständnis, verbunden mit genauen Kenntnissen von Anatomie und Physiologie. Das Ziel ist es, eine Harmonie aller Systeme (Skelett, Muskeln, Bindegewebe, Organe, Cranium,…) unseres Körpers zu bewahren (Prophylaxe) oder wiederherzustellen (Therapie).

Es geht darum, den Ursachen von Beschwerden auf den Grund zu gehen. Der Mensch wird in seiner Gesamtheit betrachtet und behandelt. Einschränkungen der Beweglichkeit werden mit den Händen aufgespürt und gelöst, um somit ein körperliches und seelisches Gleichgewicht wiederherzustellen.

Wirkung der Osteopathie

Der Körper besitzt Selbstheilungskräfte. Krankheiten und Störungen entstehen oftmals dadurch, dass der Körper die Fähigkeit zur Selbstregulierung verliert. An diesem Punkt setzt die Osteopathie an und mobilisiert die Selbstheilungskräfte des Körpers.

„Krankheit finden kann jeder, Gesundheit zu finden, ist das Ziel des Osteopathen.“

– Andrew T. Still –

Ihre osteopathische Behandlung

Die osteopathische Behandlung erfordert eine ausführliche Befundung. Diese findet beim Ersttermin statt und beinhaltet ein eingehendes Anamnesegespräch, eine körperliche Untersuchung und die Durchführung manueller Testverfahren. Danach besprechen wir gemeinsam das weitere Vorgehen und die erste Behandlung des führenden Problems erfolgt. Dafür plane ich immer 60 Minuten ein.

Es ist nicht ungewöhnlich, dass die Reaktion auf eine osteopathische Behandlung erst einige Zeit später einsetzt. Um bei bestimmten Krankheitsbildern Erfolge erzielen zu können, ist mit mehreren Behandlungen zu rechnen.Dies ist davon abhängig, ob die Beschwerden chronisch oder akut sind. In der Regel kann man von vier bis sechs Terminen im Abstand von jeweils wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen rechnen.

Die Kosten der Behandlung richten sich nach dem Aufwand. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker.

Bitte beachten Sie, dass Terminabsagen spätestens 24tStunden vor dem Termin erfolgen müssen.

Bei Versäumnis wird in der Regel eine Ausfallgebühr von 50€ berechnet.

Kosten und Erstattung

Osteopathie ist eine private Gesundheitsleistung.
Die Abrechnung erfolgt nach der GeBüH (Gebührenverordnung für Heilpraktiker) oder GVO (Gebührenverordnung für Osteopathie)

*Eine Liste der gesetzlichen Krankenkassen, welche die Kosten übernehmen, finden Sie beim Osteokompass.

Informationen für Patienten mit privater Versicherung oder Beihilfe

Eine Erstattung der Rechnung von privaten Versicherungen und der Beihilfestelle ist nicht immer in vollem Umfang gewährleistet und richtet sich nach ihren Vertragsklauseln.

Bitte erkundigen Sie sich vor der Rechnungsstellung bei Ihrer Versicherung nach den Versicherungsbedingungen. 

Informationen für Patienten mit gesetzlicher Versicherung 

Gesetzliche Versicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für naturheilkundliche Behandlungen nicht. Viele gesetzliche Kassen übernehmen jedoch inzwischen anteilig die Kosten einer osteopathischen Behandlung.

Oft benötigen gesetzlich Versicherte zur Kostenübernahme eine Verordnung vom Arzt.
Zur Klärung setzen Sie sich bitte mit Ihrer gesetzlichen Kasse in Verbindung.

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